AGB

Gültig ab: 01.01.2023

  1. Der Veranstaltungsvertrag zwischen der Hytide GmbH und dem Ticketkäufer wird mit der Aushändigung der Eintrittskarte an den Ticketkäufer geschlossen. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte akzeptiert der Ticketkäufer die allgemeinen Geschäftsbedingungen und bestätigt, die Eintrittskarte ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Sofern nicht anders angegeben, ist jedes Ticket nur für eine Person gültig.
  2. Die Veranstaltung beginnt um 12:00 Uhr und endet um 01:00 Uhr.
  3. Der Eintritt zur Aftershow-Party im angegebenen Club ist mit Veranstaltungsbändchen unter Vorbehalt und solange Platz ist kostenlos.
  4. Es ist grundsätzlich untersagt, die bereits erworbene Eintrittskarte gewerblich weiterzuverkaufen. Die Tickets dürfen auch privat nicht zu einem höheren Preis als dem aufgedruckten Ticketpreis zzgl. nachgewiesener Gebühren veräußert werden. Auch eine Verwendung zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt. Weitergabe und Weiterverkauf von Gästelistentickets sind grundsätzlich nicht gestattet. Bei privatem Weiterverkauf bzw. privater Weitergabe eines Tickets tritt der Dritte bei Erhalt der Eintrittskarte unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten in den Veranstaltungsvertrag ein. Bei einem etwaigen Weiterverkauf eines erworbenen Tickets darf der Verkaufspreis den Nennwert des Tickets zzgl. Versandkosten und Gebühren nicht übersteigen. Ein Verstoß führt zum entschädigungslosen Verlust der Eintrittsberechtigung.
  5. Der Veranstalter speichert und verarbeitet die vom Ticketkäufer angegebenen Daten für die Zwecke der beiderseitigen Vertragserfüllung.
  6. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände erfolgt grundsätzlich nur mit einem Veranstaltungsbändchen. Dieses erhält der Veranstaltungsbesucher im Tausch gegen eine gültige Eintrittskarte am Eingang. Nur das ordnungsgemäß verschlossene, am Körper (Arm oder Fuß) getragenem Veranstaltungsbändchen berechtigt während des Veranstaltungszeitraums zum Betreten des Veranstaltungsgeländes. Das Veranstaltungsbändchen darf nicht weitergegeben und/oder manipuliert werden. Dies führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.
  7. Die Hytide GmbH behält sich das Recht vor, dem Veranstaltungsbesucher aus wichtigem Grund den Einlass zum Veranstaltungsgelände zu verwehren. In diesem Falle hat der Veranstaltungsbesucher nur das Recht auf die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn, die Hytide GmbH handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.
  8. Die Rückerstattung des Kartennennwerts beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes ist ausgeschlossen.
  9. Bei einer Absage der Veranstaltung vor deren Beginn hat der Festivalbesucher lediglich Anspruch auf die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Die Veranstaltung kann ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, durch die nach sorgfältiger Abwägung keine Gefahr für Körper und Gesundheit der Veranstaltungsbesucher und Beteiligten besteht. Sollte durch die Witterungsumstände oder sonstige Umstände eine Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. Im Falle des Abbruchs der Veranstaltung aufgrund der Witterung oder sonstiger Umstände wie höhere Gewalt, Verfügungen von hoher Hand sowie die Gefährdung von Veranstaltungsbesuchern durch das Verhalten anderer oder die drohende Eskalation durch zu große Menschenansammlungen, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, die Hytide GmbH hat den Abbruch grob fahrlässig oder mit Vorsatz zu verantworten.
  10. Die Hytide GmbH behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen den Zugang zu einzelnen Bereichen des Veranstaltungsgeländes zu beschränken. Hieraus ergibt sich kein Schadensersatzanspruch.
  11. Die Hytide GmbH behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Ebenso behält sie sich das Recht vor, das Programm zu ändern. Absagen oder Änderungen werden durch die Hytide GmbH so früh wie möglich bekannt gegeben. Änderungen während der Veranstaltung werden durch Veröffentlichung auf der Instagram-Seite @kellerkindmuc bekannt gegeben. Hieraus können seitens des Veranstaltungsbesuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden.
  12. Die Mitnahme von Gegenständen wie Waffen aller Art, Fackeln, Pyrotechnik oder sonstige gefährliche Gegenstände, wie z.B. auch Glasflaschen (aufgrund der Schnittgefahr durch Scherben) auf das Veranstaltungsgelände ist untersagt.
  13. Der Ordnungsdienst ist berechtigt, vor Betreten des Veranstaltungsgeländes eine Leibesvisitation und Taschenkontrolle vorzunehmen. Der Besucher erklärt sich mit Ticketkauf damit einverstanden.
  14. Die Mitnahme von Bild- und Tonaufnahmegeräten zu kommerziellen Zwecken auf das Veranstaltungsgelände ist grundsätzlich nicht gestattet. Die Hytide GmbH kann Veranstaltungsbesuchern, die solche Geräte mitführen, den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern oder derartige Geräte bis zum Verlassen des Veranstaltungsgeländes einziehen. Ton-, Foto- oder Videoaufnahmen, außer für ausschließlich private Nutzung, sind grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
  15. Die Hytide GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen üben auf dem Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Veranstaltungsbesucher, die sich wiederholt nicht an die Veranstaltungsordnung und/oder an die Anweisungen des Sicherheitspersonals oder sonstiger Erfüllungsgehilfen der Hytide GmbH halten, können vom Veranstaltungsgelände und von den Campingflächen verwiesen werden. Bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften kann ebenfalls ein Verweis vom Veranstaltungsgelände und von den Campingflächen erfolgen. Es steht der Hytide GmbH frei, bei groben Verstößen gegen die Veranstaltungsordnung und/oder gesetzliche Vorschriften einen dauerhaften Platzverweis zu erteilen. Im Falle des schuldhaften Verweises vom Veranstaltungsgelände sind die Rückvergütung des Eintrittspreises und Schadensersatz ausgeschlossen, soweit die Hytide GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht selbst grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.
  16. Das Verteilen von Werbematerial sowie das Anbringen von Plakaten oder Stickern ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände nicht gestattet und kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
  17. Alle Veranstaltungsbesucher haften für durch ihr Verhalten entstandene Schäden.
  18. Im Rahmen der Veranstaltung kann es zu erhöhten Lärmpegeln kommen. Die Hytide GmbH trifft die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden der Veranstaltungsbesucher zu vermeiden. Dennoch wird den Veranstaltungsbesuchern zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden der Einsatz von Gehörschutz empfohlen. Dieser kann am Eingang erworben werden. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Eine Haftung der Hytide GmbH für auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist daher ausgeschlossen, es sei denn die Hytide GmbH handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.
  19. Bei der Veranstaltung kann es zum Einsatz von Stroboskopeffekten und anderen Lichtquellen kommen, die dazu geeignet sind unter Umständen epileptische Anfälle auszulösen. Epileptiker oder epilepsiegefährdete Personen sollten sich von Bereichen, in denen diese Lichtquellen eingesetzt werden, fernhalten. Das Betreten dieser Bereiche erfolgt auf eigene Gefahr.
  20. Die Hytide GmbH haftet nicht für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände.
  21. Sämtliche gewerbsmäßige Handlungen auf dem Veranstaltungsgelände sowie auf den Campingflächen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hytide GmbH.
  22. Das Überschreiten von Absperrungen auf dem Veranstaltungsgelände ist untersagt. Ein solches Fehlverhalten kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
  23. Jugendschutz: Auf dem Veranstaltungsgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren haben keinen Zutritt zur Open-Air-Veranstaltung. Auch die Zustimmungsbestätigung oder die Begleitung eines Erziehungsberechtigten berechtigt nicht zum Eintritt unter 18 Jahren.
  24. Tiere dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgeführt werden.
  25. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der Veranstaltungsbesucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Bild- und Tonaufnahmen, die von der Hytide GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein.
  26. Der Veranstalter hält keine Garderobe oder sonstige Aufbewahrungsmöglichkeiten vor.
  27. Schadensersatzansprüche gegenüber der Hytide GmbH aufgrund von Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund der Verletzung des Körpers, Lebens und der Gesundheit, sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Hytide GmbH oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt ist. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.
  28. Sollte eine Klausel unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die ungültige Klausel ist als dann so zu ergänzen oder umzudeuten, dass der mit der ungültigen Klausel beabsichtigte Zweck erreicht wird. Entsprechend ist zu verfahren, wenn sich eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.
  29. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  30. Soweit gesetzlich zulässig wird als Gerichtsstand München vereinbart.